Seit dem 1. Januar 2013 sind die Polizeivollzugsbediensteten im Land Brandenburg verpflichtet, Namensschilder auf ihrer Dienstuniform zu tragen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat dies nun bestätigt und die Klagen zweier Polizeibeamter abgewiesen (Az. OVG 4 B 3.17, OVG 4 B 4.17).