Das BVerwG entschied, dass ein Führerschein, der unter Verstoß gegen die zwingende Zuständigkeitsvoraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes ausgestellt worden ist, auch nach einem nachträglichen Umtausch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht zu einer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland führt (Az. 3 C 9.17).