Unter den Begriff „Federweißer“ fallen nur frische, im Zustand der Gärung befindliche Erzeugnisse. Wird die Gärung durch Konservierungsmaßnahmen zeitweise unterbrochen, so ist die Bezeichnung „Federweißer“ unzutreffend und geeignet, den Verbraucher irrezuführen. Dies hat das VG Trier entschieden (Az. 2 K 14789/17.TR).