Das OVG Berlin-Brandenburg hat über mehrere Normenkontrollanträge von Eltern entschieden, deren Kinder Betreuungseinrichtungen in den Gemeinden Wustermark und Tauer sowie in der Stadt Altlandsberg besuchen und dafür zu Beiträgen zu den Betriebskosten der Einrichtungen auf der Grundlage kommunaler Satzungen herangezogen werden (Az. OVG 6 A 20.17 u. a.).