Eine Entscheidung des BFH bringt für viele Steuerzahler in Baden-Württemberg Rückerstattungen mit sich. Voraussetzung ist, dass sie außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht haben – insbesondere Krankheits- und Pflegekosten.
Eine Entscheidung des BFH bringt für viele Steuerzahler in Baden-Württemberg Rückerstattungen mit sich. Voraussetzung ist, dass sie außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht haben – insbesondere Krankheits- und Pflegekosten.