Das gezielte „Herausmodernisieren“ von Mietern durch ihre Vermieter soll lt. Bundesregierung künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen (19/3217).
Das gezielte „Herausmodernisieren“ von Mietern durch ihre Vermieter soll lt. Bundesregierung künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen (19/3217).