Wie die Bundesregierung den Missbrauch des Abmahnrechts besser verhindern will, wird in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen dargelegt. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 habe eindeutig zu einer rückläufigen Tendenz von Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich geführt, heißt es darin.