Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Anbieter von Luxusparfüms seinen Vertriebspartnern untersagen darf, diese über die Plattform „amazon.de“ zu bewerben und zu vertreiben (Az. 11 U 96/14 (Kart)).
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Anbieter von Luxusparfüms seinen Vertriebspartnern untersagen darf, diese über die Plattform „amazon.de“ zu bewerben und zu vertreiben (Az. 11 U 96/14 (Kart)).