Das OLG Frankfurt erklärt das kuwaitische Boykottgesetz gegen Israel für inakzeptabel und in Deutschland unbeachtlich. Da Israelis jedoch faktisch nicht den Transitbereich des Flughafens in Kuwait betreten dürften, könne der Kläger nicht die Flugbeförderung mit der kuwaitischen Fluglinie von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenstopp in Kuwait verlangen (Az. 16 U 209/17).

Das OLG Frankfurt erklärt das kuwaitische Boykottgesetz gegen Israel für inakzeptabel und in Deutschland unbeachtlich. Da Israelis jedoch faktisch nicht den Transitbereich des Flughafens in Kuwait betreten dürften, könne der Kläger nicht die Flugbeförderung mit der kuwaitischen Fluglinie von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenstopp in Kuwait verlangen (Az. 16 U 209/17).