Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 hat das BMAS die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 hat das BMAS die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.