Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des BMAS ist am 30.08.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des BMAS ist am 30.08.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.