Der VGH Hessen hat die Klage des Kreises Groß-Gerau gegen die Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt des Terminal 3 auf dem Flughafen Frankfurt am Main abgewiesen, da dem Kreis die erforderliche Klagebefugnis fehle, weil er offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt durch die der Fraport AG erteilte Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt des Terminal 3 auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt am Main in eigenen Rechten verletzt werde (Az. 9 C 1231/15.T).