Laut SG Mainz muss die Krankenkassen die Kosten einer Sterilisation einer Frau nicht übernehmen, wenn – wie hier – Alternativen wie spezielle Spiralen zur Verfügung stünden (Az. S 16 KR 113/16).
Laut SG Mainz muss die Krankenkassen die Kosten einer Sterilisation einer Frau nicht übernehmen, wenn – wie hier – Alternativen wie spezielle Spiralen zur Verfügung stünden (Az. S 16 KR 113/16).