Das VG Bremen hat die Klage einer Schulleiterin eines bremischen Gymnasiums abgewiesen, mit welcher sie sich gegen die Weisung der Senatorin für Kinder und Bildung gewehrt hatte, zum kommenden Schuljahr die Beschulung Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung in einem inklusiven Klassenverband an ihrer Schule zu ermöglichen (Az. 1 K 762/18).
Das VG Bremen hat die Klage einer Schulleiterin eines bremischen Gymnasiums abgewiesen, mit welcher sie sich gegen die Weisung der Senatorin für Kinder und Bildung gewehrt hatte, zum kommenden Schuljahr die Beschulung Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung in einem inklusiven Klassenverband an ihrer Schule zu ermöglichen (Az. 1 K 762/18).