Das VG Aachen entschied, dass ein Sohn keinen Anspruch gegen die Stadt Aachen auf Umbettung der Urne seiner Mutter in das Reihengrab des vorverstorbenen Vaters hat (Az. 7 K 1569/16).
Das VG Aachen entschied, dass ein Sohn keinen Anspruch gegen die Stadt Aachen auf Umbettung der Urne seiner Mutter in das Reihengrab des vorverstorbenen Vaters hat (Az. 7 K 1569/16).