Das VG Köln hat eine Klage der Universität Bonn gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen, mit der die Klägerin eine Untersagung von Tierversuchen an Mäusen zu Ausbildungszwecken angegriffen hatte. Bei den beabsichtigten Versuchen sollten den Mäusen Psychopharmaka oder Alkohol injiziert werden. In der Folge sollten die Mäuse u. a. speziellen Herausforderung ausgesetzt werden (Az. 21 K 11572/17).