Die Auflage, wonach während des Großraumtransports in Deutschland stets eine sachkundige Person anwesend sein muss, die der deutschen Sprache mächtig ist, ist lt. VGH Baden-Württemberg rechtens (Az. 10 S 1801/17).
Die Auflage, wonach während des Großraumtransports in Deutschland stets eine sachkundige Person anwesend sein muss, die der deutschen Sprache mächtig ist, ist lt. VGH Baden-Württemberg rechtens (Az. 10 S 1801/17).