Nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen setze ein unfallbedingter Innenmeniskusschaden stets auch den Nachweis weiterer unfallbedingter Verletzungen am Kapsel-Band-Apparat des geschädigten Kniegelenks voraus. Solche Begleitverletzungen seien bei dem Kläger jedoch nicht nachgewiesen. Daher hatte die Klage vor dem SG Karlsruhe keinen Erfolg (Az. S 1 U 3722/17).