Nicht jeder Unfall auf dem Arbeitsweg ist ein Wegeunfall. Wenn der Versicherte mehrere Stunden früher als gewöhnlich von zu Hause losfährt, um noch private Besorgungen zu erledigen, fehlt es lt. LSG Baden-Württemberg am erforderlichen Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit, auch wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen Strecke ereignet (Az. L 8 U 4324/16).