Ein Anspruch auf kostenfreie Benutzung der Sanifair-Toilettenanlagen an rheinland-pfälzischen Autobahnraststätten besteht nicht. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 10022/18).
Ein Anspruch auf kostenfreie Benutzung der Sanifair-Toilettenanlagen an rheinland-pfälzischen Autobahnraststätten besteht nicht. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 10022/18).