Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage in 2019 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 7,8 Mrd. Euro erhalten. Der deutsche Mittelstand kann sich damit weiterhin auf ein beständiges und qualitativ hochwertiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen verlassen.

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage in 2019 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 7,8 Mrd. Euro erhalten. Der deutsche Mittelstand kann sich damit weiterhin auf ein beständiges und qualitativ hochwertiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen verlassen.