Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass marktmächtige Anbieter auf den Telekommunikationsmärkten zukünftig nur noch gegenüber KMU einen eingeschränkten Rechtsschutz erhalten. So werden marktschwächere Wettbewerber weiterhin vor der rückwirkenden Festlegung hoher Entgelte geschützt, während dies für weniger schutzbedürftige größere Wettbewerber nicht mehr gilt.