Das SG Mainz hat die Entscheidung des Jobcenters bestätigt, dass es nach dem SGB II kein „Heiratsgeld“ für die Ausrichtung einer Hochzeitsfeier gibt (Az. S 10 AS 777/17).
Das SG Mainz hat die Entscheidung des Jobcenters bestätigt, dass es nach dem SGB II kein „Heiratsgeld“ für die Ausrichtung einer Hochzeitsfeier gibt (Az. S 10 AS 777/17).