Lt. OLG Hamm kommt eine unfallursächliche Verkehrssicherungspflichtverletzung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen bei einem tödlichen Radfahrerunfall, der sich im Juli 2014 auf dem Wenne-Radweg ereignete, in Betracht, die eine Schadenersatzpflicht des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen begründen könnte (Az. 11 U 101/17).