Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage gebilligt. Der Bundestag hatte ihre Einführung am 14. Juni 2018 beschlossen. Von dem neuen Klagerecht für Verbraucherschutzverbände können damit u. a. auch die Betroffenen in der VW-Abgas-Affäre profitieren. Die Regelungen sollen bereits am 1. November 2018 in Kraft treten.