Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem „Abmahnmissbrauch“ im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eingedämmt werden soll. Damit soll der vom BMI im Juni vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung ergänzt werden. Das berichtet die BRAK.