Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (9/3452) zur Einführung einer Brückenteilzeit vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, im TzBfG einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, sollen Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können.