Privat organisierte Gemeinschaftsantennenanlagen sollen – wie beim Empfang durch Einzelantennen – nach dem Willen des Bundesrates ebenfalls von den urheberrechtlichen Gebühren befreit werden. Damit würde auch eine urheberrechtliche Gleichbehandlung von örtlichen Antennengemeinschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgen, heißt es in dem übersandten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (19/3441).