Der EuGH entschied, dass im Fall der Annullierung eines Fluges die Fluggesellschaft auch Provisionen erstatten muss, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte (Rs. C-601/17).
Der EuGH entschied, dass im Fall der Annullierung eines Fluges die Fluggesellschaft auch Provisionen erstatten muss, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte (Rs. C-601/17).