Der Flug verspätet sich oder wird sogar gestrichen – grundsätzlich haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Will die Fluggesellschaft nicht zahlen, helfen Schlichtungsstellen. Ohne finanzielle Entschädigung müssen jedoch jene auskommen, die von „außergewöhnlichen Umständen“ – wie Streiks – betroffen waren. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.