Im Bundestag haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (19/2507) vorgelegt. Inhaltlich entspricht er dem zuvor eingebrachten Entwurf der Bundesregierung (19/2439). Das Gesetz soll am 01.11.2018 in Kraft treten und war vor allem vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals gefordert worden.