Das AG München hat die Klage eines Taxifahrers auf Zahlung von 1.119,67 Euro Zahnbehandlungskosten zuzüglich Schmerzensgeld von mindestens 2.000 Euro gegen einen anderen Taxifahrerkollegen abgewiesen (Az. 122 C 13001/16).
Das AG München hat die Klage eines Taxifahrers auf Zahlung von 1.119,67 Euro Zahnbehandlungskosten zuzüglich Schmerzensgeld von mindestens 2.000 Euro gegen einen anderen Taxifahrerkollegen abgewiesen (Az. 122 C 13001/16).