Nachdem bereits die neue EU-DSGVO bei deutschen Unternehmen für große Verunsicherung gesorgt hat, plant die EU nun weitere Regeln zum Datenschutz: die E-Privacy-Verordnung, die erheblichen Einfluss darauf haben wird, wie Online‐Dienste künftig angeboten werden dürfen. Der DIHK bewertet den Entwurf der EU-Kommission als zu weitgehend, die bereits erfolgten Nachbesserungen der Mitgliedstaaten reichen aus seiner Sicht nicht aus.