Der DStV begrüßt grundsätzlich das Vorgehen der EU-Kommission zum Hinweisgeberschutz. Gleichwohl hat der DStV v. a. aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken hinsichtlich der Wirkung einzelner Regelungsinhalte und diese der EU-Kommission und den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Europaparlaments mitgeteilt (E 13/18).