Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt werden. Zur weiteren Unterstützung in der Praxis haben der DStV und die BStBK ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzhinweise von Steuerberatungskanzleien an ihre Mandanten hilft