Mit der „Eine-für-Alle-Klage“ – der Musterfeststellungsklage – kommen Verbraucherinnen und Verbrauchern nun einfach und kostengünstig zu ihrem Recht. Dazu hat der Bundestag am 14. Juni 2018 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Das BMJV berichtet.