Das VG Köln hat entschieden, dass der Bundesrechnungshof eine Berufsgenossenschaft und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung prüfen darf (Az. 4 L 711/18, 4 K 2486/18).
Das VG Köln hat entschieden, dass der Bundesrechnungshof eine Berufsgenossenschaft und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung prüfen darf (Az. 4 L 711/18, 4 K 2486/18).