Bürger sollen ihre Ansprüche gegen die öffentliche Hand künftig schneller und effektiver durchsetzen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat beschlossen hat.Der Gesetzentwurf wird über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag aufgreifen will.