Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer „Brückenteilzeit“. Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der ihn nach der Sommerpause erstmals beraten wird.
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer „Brückenteilzeit“. Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der ihn nach der Sommerpause erstmals beraten wird.