Der VGH Mannheim hat den Klagen zweier pensionierter Lehrer auf Bezahlung sog. Bugwellenstunden stattgegeben. Sie haben – ergänzend zu ihrer normalen Besoldung – Anspruch auf Bezahlung der zusätzlich zu ihrem regulären Deputat gehaltenen Unterrichtsstunden (Az. 4 S 2029/17 und 4 S 2069/17).