Die BRAK setzt sich beim BMJV dafür ein, die Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) mit einer Testphase zu beginnen, in der eine passive Nutzungspflicht für Rechtsanwälte dann noch nicht gilt.
Die BRAK setzt sich beim BMJV dafür ein, die Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) mit einer Testphase zu beginnen, in der eine passive Nutzungspflicht für Rechtsanwälte dann noch nicht gilt.