Der BGH hat entschieden, dass durch die einem Unternehmen, das Eintrittskarten für künstlerische Veranstaltungen vertreibt, die Verwendung zweier Preisklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt wird (Az. III ZR 192/17).
Der BGH hat entschieden, dass durch die einem Unternehmen, das Eintrittskarten für künstlerische Veranstaltungen vertreibt, die Verwendung zweier Preisklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt wird (Az. III ZR 192/17).