Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Aufwärtsverschmelzung, die einer zu Buchwerten erfolgten Einbringung von Anteilen der übertragenden GmbH in die übernehmende GmbH innerhalb von sieben Jahren nachfolgte, als Veräußerung i. S. von § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 i. d. F. des JStG 2009 bzw. als veräußerungsgleichgestellter Sachverhalt gemäß § 22 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 bis 5 UmwStG 2006 zu behandeln ist (Az. I R 48/15).