Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusteht, die ein Kläger als Arbeitnehmer eines in ein öffentlich finanziertes Entwicklungshilfeprojekt eingeschalteten inländischen privaten Unternehmens in Kenia bezogen hat (Az. I R 42/16).