Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Ertrag aus der Auflösung eines für einen erhaltenen Zinszuschuss nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungspostens anlässlich der Betriebsaufgabe den laufenden Gewinn erhöht, oder ob er Bestandteil des tarifbegünstigten Aufgabegewinns ist (Az. VI R 51/16).