Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Anspruch auf eine dem Kindergeld ähnliche Leistung in Großbritannien dem Grunde nach ausreicht, um in Deutschland den Anspruch auf Kindergeld (Differenzbeträge) zu reduzieren (Az. III R 10/17).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Anspruch auf eine dem Kindergeld ähnliche Leistung in Großbritannien dem Grunde nach ausreicht, um in Deutschland den Anspruch auf Kindergeld (Differenzbeträge) zu reduzieren (Az. III R 10/17).