Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob zu den Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die mit in Portugal erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang i. S. von § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG 2002 i. d. F. des StVergAbG stehen, Depotgebühren und Gewerbesteuer gehören, nicht hingegen Teilwertabschreibungen (Az. I R 37/16).