Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzzahlungen des Arbeitgebers – wegen der Erhöhung der Einkommensteuer des Arbeitnehmers aufgrund nicht ordnungsgemäßen Führens eines Fahrtenbuchs – zu Arbeitslohn führen (Az. VI R 34/16).