Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine konkludente Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten auch dann besteht, wenn ein Ehegatte einen landwirtschaftlichen Betrieb und der andere einen forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält und die Ehegatten sich dabei gegenseitig unterstützen (Az. VI R 45/16).