Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass die Entnahme von Grundwasser für die Bewässerung einer Reifenteststrecke nicht unter den niedrigen Gebührensatz von 0,007 Euro/m³ für die Verwendung des Grundwassers „zur Beregnung und Berieselung“ fällt, sondern als Grundwasserentnahme „zu sonstigen Zwecken“ mit einem Gebührensatz von 0,09 Euro/m³ einzustufen ist (Az. 9 LC 58/17).